Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kochkurs Teamevents und die Anmietung von Eventlocations der Raue & Kramer oHG

1. Allgemeines

Die Kochschule „Marieneck“ in der Marienstraße 1c, 50825 Köln ist eine Einrichtungen der Raue + Kramer oHG, Köln (im Folgenden “Wir”). Diese Gesellschaft organisiert und vermarktet Teamevents, Kochkurse und Weinseminare.

Die Marieneck Kochschule bieten Firmen und Privatpersonen (im Folgenden “Gäste”) eine Räumlichkeit für Kochkurse, Weinproben, Live-Cookings, Teamevents, Tagungen, Fotoshootings, Filmaufnahmen, Teamkochkurse, Feiern und Themenabende verschiedenster Art in Köln Ehrenfeld. Dabei kann die Location einzeln, oder für einen kompletten Event mit Koch, Serviceteam, Einkauf und Getränken gebucht werden.

2. Angebot und Buchung

Die Buchungsanfrage erfolgt formlos per Email, Fax oder Telefon für einen bestimmten Termin durch den Interessenten. Wir geben ein schriftliches Angebot ab, das mit der formlosen telefonischen oder schriftlichen Annahme angenommen wird.

Buchungen werden mit der per Email oder per Post versendeten Auftragsbestätigung wirksam. Die Buchung kann 5 Werktage nach dem Datum der Auftragsbestätigung kostenfrei storniert werden.

Sonderregelungen und/oder Preisnachlässe müssen schriftlich seitens des Raue & Kramer oHG bestätigt bzw. angeboten worden sein.

3. Dauer & Teilnehmer

  1. Die Veranstaltungen beginnen frühestens um 11:00 Uhr und dauern bis maximal 00:00 Uhr.
  2. Es wird eine Mindestteilnehmeranzahl für die Veranstaltung vereinbart, die als Untergrenze abgerechnet wird.
  3. Die maximale Anzahl Personen die an einer Veranstaltung teilnehmen kann ist variabel und wird spätestens 3 Tage vor Start der Veranstaltung schriftlich vereinbart. Die gemeldete Anzahl der Teilnehmer wird mit dem vereinbarten Preis abgerechnet.
  4. Der Startzeitpunkt und die Dauer der Veranstaltung werden mit der Raue + Kramer oHG schriftlich vereinbart. Die Startzeit plus der Dauer der Veranstaltung ergeben das Ende der Veranstaltung. Sind die Gäste über 30 Minuten nach Ende der Veranstaltung in den Räumlichkeiten wird eine Stunde Verlängerung der Veranstaltung nach der Preisliste abgerechnet. Hierbei dient die komplette Anzahl der Personen als Multiplikator, nicht die noch verbliebenen Gäste.

4. Stornierungen, Absagen & Erstattungen

Stornierungen können telefonisch, per Mail oder Briefpost vorgenommen werden. Zur Berechnung der Stornogebühr wird die Auftragsbestätigung, alternativ die schriftliche Beauftragung, herangezogen. Eine Stornierung kann kostenfrei bis zu 5 Tage nach dem Datum der Auftragsbestätigung durchgeführt werden.

Eine Stornogebühr von 30% wird bei der Stornierung ab dem 06. Tag nach erfolgter Auftragsbestätigung fällig. Erfolgt der Rücktritt bis zu 28 Tage vor der Veranstaltung, werden 50% der Gebühren berechnet. Erfolgt der Rücktritt innerhalb 14 Tage vor dem Termin werden 75% der Gebühren fällig.

Sollte aufgrund einer behördlichen Anordnung die Durchführung einer Veranstaltung nicht möglich sein wird die Raue + Kramer oHG den Termin der Veranstaltung in Absprache auf einen späteren Termin verschieben. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Miete: Gewerbliche Mieter sind dafür eigenverantwortlich, mit ihren Angestellten, Teilnehmern und/oder Kunden der Veranstaltung eigene Geschäftsbedingungen zu machen. Das entbindet diese Mieter allerdings nicht von den AGBs und der Hausordnung der Raue + Kramer oHG. Die Raue + Kramer oHG kann den Miettermin aufgrund von unverschuldeter Zerstörung oder Nichtbenutzbarkeit der Räume mit einem Vorlauf von einer zu vereinbarten Anzahl von Tagen absagen. In diesem Fall wird entweder ein Ersatztermin vereinbart oder der volle Mietbetrag gutgeschrieben, bzw. erstattet. Weitere Ansprüche sind in dem oben beschriebenen Fall ausgeschlossen.

5. Hausordnung

Während der Veranstaltungen ist es der Raue + Kramer oHG gestattet fotografische Aufnahmen u. a. auch der teilnehmenden Personen zu machen oder es wird eine andere Vereinbarung getroffen. Die bei den Veranstaltungen erstellten Aufnahmen können durch die Raue +  Kramer oHG ohne weitere Ankündigung oder Absprache veröffentlicht werden. Sollte die  Raue + Kramer oHG aufgefordert werden einzelne Bilder von z. B. den Webseiten zu entfernen wird dies umgehend, in der Regel innerhalb der nächsten 48 Stunden, erfolgen.

Das Personal der Raue + Kramer oHG werden in Fällen von Belästigung des Personals und/oder mutwilliger Zerstörung von Einrichtungsgegenständen einzelnen Gäste/Teilnehmer des Events, insbesondere während einer Veranstaltung, ein Hausverbot erteilen, ohne dass die wirtschaftlichen Bedingungen zwischen den Parteien zu Ungunsten der Raue + Kramer oHG beeinflusst werden.

Der Mieter/Veranstalter wird sich im Vorfeld des Events / der Veranstaltung über die wesentliche Tatsachen wie die praktischen Nutzungsmöglichkeiten der Location informieren. Die Raue + Kramer oHG haftet nicht für wirtschaftliche Beeinträchtigungen oder Schäden.

Im Falle der Miete wird der Mieter eventuell erforderlichen Genehmigungen und Anmeldungen bezüglich des Zwecks der Veranstaltung bei den entsprechenden Behörden einholen.

6. Haftung

Der Vertragspartner haftet mit seiner Haftpflichtversicherung für die durch seine Teilnehmer oder ihn beschädigten Einrichtungen und Gegenstände insbesondere im Weiteren für die durch den Schaden entstandenen Folgeschäden wie z. B. Verdienstausfall. Außerdem haftet er für Schäden und Unfälle, die direkt durch ihn, bzw. andere Teilnehmer entstanden sind.

Die Raue + Kramer oHG haftet für Schäden der Teilnehmer, sofern es sich nicht um Schäden aufgrund von Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

7. Höhere Gewalt / Pandemie

Für den Fall, dass vertragliche Leistungen nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden können, und dies auf höhere Gewalt (d.h. ein unvorhergesehenes und nicht vermeidbares Ereignis, welches nicht in die Risikosphäre einer Partei fällt) oder eine (drohende) Pandemie zurückzuführen ist, ist jede Partei berechtigt, durch eine entsprechende Erklärung in Textform vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts gemäß dem vorangegangenen Satz wird jede Partei von ihrer Leistungspflicht frei und bereits geleistete Zahlungen sind vollständig zurück zu gewähren; entstandene Aufwendungen werden nicht erstattet, sondern jede Vertragspartei trägt die ihr entstandenen Kosten selbst.

Sofern die vorgenannten Regelungen für eine Partei im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeder Partei entstandenen Kosten eine unangemessene Härte darstellen, erklärt sich jede Partei bereit, über eine (kostenlose) Nachholung der vertraglich vereinbarten Leistung oder eine angemessene Beteiligung an den der anderen Partei tatsächlich entstandenen Schäden zu verhandeln. Ein Anspruch auf eine Nachholung oder eine bestimmte Zahlung wird durch diese Klausel nicht begründet.